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FG Niedersachsen, 18.01.1996 - XII (IV) 242/93 |
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FG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Januar 1996 - XII (IV) 242/93 (https://dejure.org/1996,21430)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 4 Abs. 1 EStG; § 611 BGB; § 670 BGB; § 675 BGB; § 1 Abs. 1 BRAGO; § 16 Abs. 1 BRAGO; § 18 BRAGO
Zuordnung von Gerichtskostenauslagen zu dem Übergangsgewinn oder zu dem Veräußerungsgewinn; Voraussetzungen für eine Aktivierungspflicht von Forderungen eines Rechtsanwaltes hinsichtlich einer Fälligkeitsvereinbarung mit dem Mandanten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zuordnung von Gerichtskostenauslagen zu dem Übergangsgewinn oder zu dem Veräußerungsgewinn; Voraussetzungen für eine Aktivierungspflicht von Forderungen eines Rechtsanwaltes hinsichtlich einer Fälligkeitsvereinbarung mit dem Mandanten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB (Beilage) 1997, 23 (Kurzinformation)
- EFG 1996, 527
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 13.12.1979 - IV R 69/74
Freiberufliche Praxis - Veräußerungsgewinn - Teilleistung - Personengesellschaft …
Auszug aus FG Niedersachsen, 18.01.1996 - XII (IV) 242/93
Denn die Aktivierung von bisher nicht erfaßten Forderungen führt zu einer Erhöhung des laufenden Gewinns (vgl. BFH-Urteil vom 13.12.1979 IV R 69/74 , BStBl II 1980, 239, 241). - BFH, 24.03.1960 - IV 93/58 U
Ausweisung der noch ausstehenden Forderungen eines Arztes zur Ermittlung der …
Auszug aus FG Niedersachsen, 18.01.1996 - XII (IV) 242/93
Fälligkeitsvereinbarungen und Abrechnungsmodalitäten beeinflussen diesen Zeitpunkt nicht (vgl. BFH-Urteil vom 24.03.1960 IV 93/58 U , BStBl III 1960, 268, 269).